ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Katharina Gschwendtner und dem Besteller, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Durch Abgabe einer Bestellung anerkennt der Besteller ausdrücklich die Gültigkeit dieser AGBs.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden ausdrücklich zur Gänze widersprochen.
1.3 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht. Durch die Nicht-Inanspruchnahme einzelner Rechte gemäß dieser Bedingungen wird auf die anderen Rechte nicht verzichtet.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote von Katharina Gschwendtner sind freibleibend.
2.2 Ein Kaufvertrag kommt schriftlich mit Bestellung bzw. Angebotsbestätigung per E-Mail zustande. Vertragsgegenstände sind nur die in der Bestellung genannten Leistungen.
2.3 Bei jedem Auftrag gilt das Recht auf künstlerische Freiheit. Farben, Dekorationen und sonstige Details unterliegen ebenfalls dieser künstlerischen Freiheit.
§ 3 Preise
3.1 Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung von Katharina Gschwendtner angegebenen Preise.
3.2 Die Preise der Torten richten sich individuell nach dem Aufwand der Dekoration und Herstellung. Da jede Torte nach den individuellen Wünschen des Bestellers gefertigt wird, kann Katharina Gschwendtner keine Standardpreise anführen.
3.2 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Bruttopreise “ab Werk“.
§ 4 Selbstabholung , Lieferung und Lieferzeit
4.1 Wird eine Selbstabholung des Produktes vereinbart, ist die Selbstabholung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Da alle Produkte nur begrenzt haltbar sind, hat der Besteller keinen Anspruch auf Ersatz, wenn er den vereinbarten Termin für die Selbstabholung nicht einhält.
4.2 Wird eine Zustellung der Ware vereinbart, erfolgt die Zustellung an die vom Besteller genannte Adresse. Der Besteller erklärt sich dafür zuständig, abzuklären, ob in der Location ein geeignetes Kühlhaus für die Lagerung der Ware vorhanden ist. Die Anlieferung der Torte in der Location erfolgt zu der vereinbarten Uhrzeit am Tag der Zustellung.
4.3 Wenn Fremdleistungen vom Besteller wie z.B. echte Blumen auf der Ware gewünscht werden, so verpflichtet sich der Besteller, sich bezüglich der Anlieferzeit der Fremdleistungen nach Katharina Gschwendtner zu richten und die Uhrzeit der Anlieferung an den Lieferanten weiterzugeben. Sollten jedoch Wartezeiten aufgrund einer späteren Anlieferung der Fremdleistung durch den Lieferanten des Bestellers für Katharina Gschwendtner entstehen, werden diese an den Besteller verrechnet.
4.4 Mit Lieferschein wird von der am Veranstaltungsort zuständigen Person die ordnungsgemäße und unbeschädigte Lieferung bestätigt. Für spätere Schäden übernimmt Katharina Gschwendtner keine Haftung.
4.5 Da es sich bei jedem Produkt um eine individuelle Einzelanfertigung handelt, besteht kein Recht auf Rückgabe.
§ 5 Leihgegenstände
5.1 Wird die Ware mit einem Tortenständer, einer Etagere oder sonstigem Zubehör, welche nicht vom Besteller erworben wurde, geliefert, so ist das zur Verfügung gestellte Zubehör innerhalb eines ausgemachten Zeitraumes an Katharina Gschwendtner zu retournieren. Wird eine Abholung gewünscht, so gilt der Zustellpreis als vereinbart. Die Kautionsgebühr hierfür beträgt je nach Leihgegenstand zwischen € 30,- und € 300,- und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe (d.h. unbeschädigt und gereinigt) retourniert.
5.2 Der Besteller haftet ab der Zustellung der Ware für den Leihgegenstand.
§ 6 Zahlungsbedingungen
6.1 Bei einer Auftragserteilung sind rund 30% des Gesamtpreises sofort fällig, wenn Katharina Gschwendtner dies bei der Auftragsbestätigung mitteilt. Die Anzahlung kann bar oder mittels Überweisung getätigt werden. Bei Abholung bzw. Zustellung der Ware verpflichtet sich der Besteller, den noch offenen Betrag bar zu bezahlen oder nach Erhalt der Rechnung auf das Konto von Katharina Gschwendtner zu überweisen.
6.2 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Katharina Gschwendtner berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu fordern. Der Besteller verpflichtet sich bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen, alle Katharina Gschwendtner zur zweckentsprechenden Verfolgung seiner Ansprüche notwendigen Kosten zu ersetzen. Pro Mahnung sind € 10,- und zusätzlich für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen € 20,- vom Besteller zu ersetzen. Nach erfolgloser Mahnung kann auf Kosten des Bestellers ein Inkassoinstitut sowie ein Rechtsanwalt mit der Einbringung der Forderung beauftragt werden. Katharina Gschwendtner hat gegenüber dem Besteller Anspruch auf angemessenen Ersatz aller durch den Zahlungsverzug des Bestellers bedingten Betreibungskosten.
6.3 Die Berufung auf Mängel entbindet den Besteller nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen.
6.4 Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen.
6.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nicht zu.
6.6 Bei Nichterfüllung von Zahlungsvereinbarungen kann Katharina Gschwendtner die Anlieferung zurückhalten, oder unter Setzung oder Gewährung einer angemessenen Nachfrist (1 Woche) vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers kann Katharina Gschwendtner ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
6.7 Bis zur vollständigen Zahlung des Preises inklusive aller Nebengebühren bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Katharina Gschwendtner.
§ 7 Änderungen und Stornierungen
7.1 Kleine Änderungen am Design (z.B. Farbgestaltung, etc.) sind bis 7 Tage vor dem Liefer- bzw. Abholtag möglich. Sollte die Änderung Auswirkungen auf den Gesamtpreis haben, so wird der Besteller unverzüglich in schriftlicher Form darüber informiert.
7.2 Grobe Änderungen am Design (z.B. andere Form der Torte, neues Design, etc.) sind bis zwei Wochen vor dem Liefer- bzw. Abholtag möglich. Sollte die Änderung Auswirkungen auf den Gesamtpreis haben, so wird der Besteller unverzüglich in schriftlicher Form darüber informiert.
7.3 Eine Änderung der Personenanzahl kann bis 7 Tage vor dem Liefer- bzw. Abholtag in schriftlicher Form erfolgen.
7.4 Eine Stornierung der Ware ist bis 2 Wochen vor dem Liefer- bzw. Abholtag möglich, wobei die Anzahlung zur Deckung des administrativen Aufwandes einbehalten wird. Sollten bis dahin bereits speziell bestellte Artikel oder Leistungen für den Besteller getätigt worden sein, werden diese ebenso in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung von weniger als 7 Tagen zum Liefer- bzw. Abholtag kann Katharina Gschwendtner 50% des Auftragswertes einfordern.
§ 8 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
8.1 Diese AGBs und die unter diesen AGBs abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht. Das UN-Kaufrecht und die Kollisionsnormen kommen auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.
8.2 Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist 2700 Wiener Neustadt.
8.3 Ist der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Katharina Gschwendtner ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
§ 9 Sonstiges
9.1 Beauftragt der Besteller Katharina Gschwendtner mit der Gestaltung eines Produktes nach einer von ihm zur Verfügung gestellten Druckvorlage (Logo, etc.), bestätigt der Kunde damit zugleich, Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte zu sein. Soweit dies zur Erfüllung des Kundenauftrags erforderlich ist, räumt der Kunde dem Anbieter zudem ein entsprechendes Nutzungsrecht an den ihm zur Verfügung gestellten Druckvorlagen ein. Erteilt der Besteller Katharina Gschwendtner einen Auftrag zur Gestaltung eines Produktes nach einer von ihm zur Verfügung gestellten Druckvorlage ohne Inhaber der hierzu erforderlichen Rechte zu sein, haftet er gegenüber Katharina Gschwendtner für alle diesen hieraus treffenden Rechtsfolgen. Hierzu zählt insbesondere die Freistellung von Katharina Gschwendtner von allen Ansprüchen Dritter infolge einer in der Gestaltung liegenden Rechtsverletzungen des Produktes einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.